Ein Videoanruf über WhatsApp, FaceTime oder eine andere App wirkt für den Nutzer wie eine einzige Verbindung. Technisch kann dahinter aber Unterschiedliches stecken. Ein Smartphone kann einen Videoanruf über 4G/LTE oder 5G führen – oder ganz einfach über WLAN. Deshalb lässt sich aus einem abgebrochenen Videoanruf allein nicht ableiten, dass ein bestimmtes Mobilfunksignal gestört wurde. Auch schlechter Empfang, eine überlastete Funkzelle oder ein Problem beim Anbieter können genau denselben Effekt verursachen. Beim HJ-085 ist daher entscheidend, welche Mobilfunkbereiche das konkrete Modell tatsächlich abdeckt, statt sich allein auf die Bezeichnung „5G-Störsender“ zu verlassen.
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Ein Beispiel: Das Smartphone zeigt plötzlich keinen stabilen Mobilfunkempfang mehr, während das WLAN weiterhin funktioniert. Ein über WLAN geführter Videoanruf kann dann unter Umständen trotzdem weiterlaufen. Wechselt das Telefon dagegen zwischen verschiedenen Mobilfunknetzen, kann sich das Verhalten erneut ändern. Genau diese Unterschiede sind für Nutzer wichtiger als die Frage, ob ein Gerät pauschal als „Videoanruf-Blocker“ bezeichnet werden kann. Der HJ-085 sollte deshalb nicht als universelle Lösung für sämtliche Videoanrufe verstanden werden. Zudem gilt: Aktive Funkstörungen können andere Nutzer und Funkdienste beeinträchtigen und sind in Deutschland rechtlich stark eingeschränkt.
Wer sich mit 5G-Handystörsendern, Mobilfunkempfang und Videoanrufen beschäftigt, sollte daher zuerst verstehen, welche Verbindung tatsächlich genutzt wird. Weitere verständlich erklärte Informationen und technische Hintergründe finden Sie bei Jammer-Store.